Ziel und Unmfang der Prüfung

In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er
• ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und
• mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.


In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über
- die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und
- ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt
- sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist.
Die praktische Prüfung darf erst beginnen, wenn die theoretische Prüfung bestanden ist.