Die Fahrausbildung

Ziel, Inhalt und Umfang der Fahrausbildung sind in der Fahrschüler-Ausbildungs-ordnung geregelt. Dort sind die Ziele wie folgt definiert: "Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung. Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das:

 

  • Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
  • Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum einschließt."

Die Fahrschüler sind theoretisch und praktisch auszubilden. Der Fahrlehrer darf die theoretische und praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Fahrschüler den Unterricht im vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und "der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele wie oben beschrieben erreicht sind".