Führerschein mit 17

Seit März 2003 können Fahrschüler den Führerschein mit 17 nun in ganz Niedersachsen erwerben. Der Jugendliche stellt einen Ausnahmeantrag bei der Zulassungsstelle, dem auch die Erziehungsberechtigten zustimmen müssen. Wenn der Antrag bewilligt wird, bekommt man darüber nach wenigen Tagen eine Nachricht per Post. Dann kann die ganz normale Fahrausbildung in der Fahrschule beginnen. ca. einen Monat vor der Fahrprüfung nimmt man außerdem an einer 90minütigen Schulung über die Ziele und Bedingungen des Modellversuchs teil.

Selbstverständlich muss die Führerscheinprüfung bestanden werden. Als Ergebnis erhält man keinen Führerschein, sondern eine Ausnahmegenehmigung, die nur in Deutschland gültig ist. Bei jeder Fahrt muss ein Elternteil als Beifahrer anwesend sein. Im rechtlichen Sinne bleibt aber der Jugendliche Führer des Kraftfahrzeugs, deshalb sollen Vater oder Mutter auch nicht ins Lenkrad greifen oder sich sonst aktiv in die Fahrzeugbedienung einmischen; sie haben lediglich eine beratende Aufgabe. Die Fahrschulen bieten Seminare an, um die Eltern auf die Aufgabe vorzubereiten, die Teilnahme daran ist aber nicht verpflichtend. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Führerschein, aber ohne Eltern beim Fahren erwischt wird, zahlt 50 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Außerdem wird dann die Ausnahmegenehmigung bis zum 18. Lebensjahr wieder entzogen.

 

Mehr Information unter www.fahrtipps.de - www. begleitetes-fahren.de oder in der Fahrschule.