Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen beinhaltet die Grundzüge der lebensrettenden Erstversorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr durch Laien. Der vier Doppelstunden dauernde Kurs umfasst theoretischen Unterricht und praktische Übungen über Bergung und Lagerung Unfallverletzter, zur Blutstillung und bei Atemstillstand, zur Versorgung von Verbrennungen und Knochenbrüchen sowie über Maßnahmen bei einem Schock. Zur Teilnahme an einem solchen Kurs sind Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T verpflichtet.

Über die Teilnahme hat der Veranstalter des Kurses einen Nachweis auszustellen und dem Bewerber auszuhändigen. Er ist dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen.

Legitimiert zur Durchführung der Kurse sind z.b.: ARBEITER SAMARITER BUND DEUTSCHLAND DEUTSCHES ROTES KREUZ DIE JOHANNITER MALTESER HILFSDIENST