Fahrerlaubnis auf Probe

Erstmals erworbene Fahrerlaubnisse werden zunächst auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Wer als Fahranfänger innerhalb dieser Probezeit gewichtige Verkehrszuwiderhandlungen begeht, gleichgültig ob mit oder ohne Unfall, ist verpflichtet, auf seine Kosten an einem Aufbauseminar teilzunehmen, das seine Mängel aufdecken und ihn zu einem verantwortungsbewussten Verhalten im Straßenverkehr hinführen soll. Daneben bleibt es bei der strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Ahndung der Verkehrszuwiderhandlungen. Das ist Kerninhalt der Regelung über die Fahrerlaubnis auf Probe.

 

Die Probezeit wird außerdem um zwei Jahre verlängert, wenn der Betreffende Verkehrszuwiderhandlungen begeht, die die Teilnahme an einem Aufbauseminar auslösen.

Zielsetzung der Fahrerlaubnis auf Probe:

  • Junge Kraftfahrer sind besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Gemessen an ihrem Anteil am Straßenverkehr und an der Gesamtbevölkerung weisen sie noch immer ein überproportional hohes Unfallrisiko auf. Dabei fällt sowohl die Zahl der Verunglückten als auch die Verletzungsschwere bei der Altersgruppe der 18- bis 24-jährigen besonders ins Gewicht.
  • Seit vielen Jahren gehören mehr als 90 % der Führerscheinbewerber der Altersgruppe der 16- bis 25-jährigen an. Dies bedeutet, die Fahranfänger dieser Altersstufe stellten Jahr für Jahr den Hauptanteil an neu hinzukommenden Kraftfahrern. In der Unfallforschung wird das hohe Unfallrisiko der Fahranfänger sowohl dem Mangel an ausreichender Fahrerfahrung als auch einer altersbedingt besonders ausgeprägten Risikobereitschaft zugeschrieben. Die Unerfahrenheit der jungen Fahranfänger drückt sich insbesondere darin aus, dass sie Gefahrensituationen noch nicht rechtzeitig und sicher genug erkennen
  • Die Fähigkeit, im komplexen Verkehrsgeschehen rechtzeitig Anzeichen zu erkennen, durch die sich Gefahren bereits ankündigen, ist beim Anfänger noch nicht ausreichend vorhanden. Er hält deshalb solche Verkehrssituationen subjektiv für sicherer und problemloser, als sie es objektiv sind. Dadurch wird ihm das Risiko eines unangemessenen Fahrverhaltens, besonders in der Wahl der angepassten Fahrgeschwindigkeit, nicht ausreichend bewusst. Hinzu kommt, dass der Anfänger auch in der Fahrzeugbeherrschung noch nicht die Routine hat, die besonders zur Bewältigung plötzlich auftretender Gefahrensituationen notwendig ist.
  • Die überhöhte Unfallbelastung gerade der jungen Fahranfänger beruht aber auch auf jugendspezifischen, in ihrer Auswirkung risikoreichen Einstellungs- und Verhaltensmustern. Junge Fahrer haben mehr sportive Fahrmotive und mehr "Spaß am Fahren" als ältere Kraftfahrer. Ihr Fahrstil ist eher aggressiv, weil sie sozial und emotional noch nicht genügend stabilisiert sind. Das führt dazu, dass ihre Fahrweise die noch fehlende Fahrerfahrung nicht etwa kompensiert, sondern in ihrer negativen Wirkung eher noch verstärkt.
  • Dieser also hauptsächlich in Unerfahrenheit (Anfängerrisiko) und hoher jugend-typischer Risikobereitschaft (Jugendlichenrisiko) wurzelnden Unfallgefährdung der Fahranfänger soll die Fahrerlaubnis auf Probe entgegenwirken, und zwar durch folgende Schritte:
    • Fahranfänger, die sich innerhalb der Probezeit nicht bewährten, weil sie eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen haben, wegen der eine rechtskräftige Entscheidung ergangen und in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, müssen zur Erkennung und Aufarbeitung ihrer Einstellungsdefizite und Erfahrungsmängel an einem Aufbauseminar teilnehmen.
    • wer nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar eine weitere schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit begeht, ist schriftlich zu verwarnen und außerdem ist ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten nahe zu legen.
    • Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Fahranfänger nach Ablauf von 2 Monaten seit der schriftlichen Verwarnung innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.